Lieferantenrahmenvertrag

Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Versorgung von Netzkunden im Netz der Stadtwerke Hettstedt GmbH. Wesentliche Inhalte sind Kundenan- und -abmeldungen, Datenaustausch, Lieferabweichungen, Lastgangmessung und Entgelte. Der Vertrag wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber geschlossen.

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2018 anzubieten haben.

Netznutzungsvertrag

Der Netznutzungsvertrag regelt die entgeltliche Nutzung des Netzes durch den Kunden. Der Kunde zahlt seine Netzentgelte hierbei direkt an den Netzbetreiber, da er mit seinem Lieferanten einen reinen Stromliefervertrag geschlossen hat. Der Netznutzungsvertrag wird zwischen Netznutzer und Netzbetreiber abgeschlossen.

Messstellenvertrag nach §9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG

Zum Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) bietet die Stadtwerke Hettstedt GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Muster-Messstellenvertrag an, der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) veröffentlicht wurde.
Der Vertrag wird als Anlage zum Lieferantenrahmen- / Netznutzungsvertrag  geschlossen.

Informationen zu den Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Hettstedt GmbH zur Netznutzung finden Sie hier.

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