Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)

vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

 

Mehr-/Mindermengenverfahren Strom ab 01.04.2016

Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 des Netznutzungsvertrages (Strom) (BK6-13-042) vom 16.04.2015 erfolgt die Abrechnung der Mehr-/ Mindermengen durch den Netzbetreiber ab dem 01.04.2016 unter Anwendung des Leitfadens „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ vom 14.10.2014.

Sie erhalten somit ab 01.04.2016 die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen lieferstellenscharf im EDIFACT-Format INVOIC.

Die Mehr-/Mindermengenabrechnungen bis 31.03.2016 wurden in Papierformat erstellt und umfassen die Abrechnungszeiträume bis zum 31.12.2015. Korrekturen zu den Abrechnungen vor dem 31.12.2015 erhalten Sie weiterhin im Papierformat.

Die Preise für die Mehr- und Mindermengenabrechnung (ab 01.04.2016) finden Sie auf der Internetseite des BDEW für Strom.

Print Friendly, PDF & Email