Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren.

In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom bei der Stadtwerke Hettstedt GmbH hinterlegt. Ebenso werden Informationen zu den von der Stadtwerke Hettstedt GmbH verwendeten Datenformaten, Lastprofilen, Netzengpassmanagement und Hochlastzeitfenster gegeben.

Abweichungen von der GPKE

Die Stadtwerke Hettstedt GmbH macht als Netzbetreiber im Verhältnis zu ihrem verbundenen Vertrieb von der Option nach Ziffer 5 des Tenors der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (AZ.: BK6-06-009) Gebrauch. Das Unternehmen bietet diskriminierungsfrei den übrigen Lieferanten, wie dem assoziierten Vertrieb, Vereinbarungen zur Abrechnungsdienstleisung im integrierten System Schleupen.CS an.

Ansprechpartner:
Sibylle Thiele
Telefon: 03476-8702-0
Fax: 03476-8702-14

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